Diese Webseite gehört dem Einzelunternehmer
L. Hebben
genaue Adresse auf Anfrage (Mailadresse siehe unter „Kontakt“)
47574 Goch
USt ID Nummer: DE341747770
zuständiges Finanzamt: 47533 Kleve
Es handelt sich um ein Einzelunternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Aus diesem Grund werden alle Dienstleistungen und Gebühren ohne die sonst übliche Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) erhoben. Das Gewerbe wurde ordnungsgemäß bei der Gewerbeaufsichtsbehörde der Stadt Goch sowie beim Finanzamt in Kleve angemeldet und stellt ein Kleingewerbe im Nebenerwerb dar.

Datenschutz ist für mich ein existentielles Recht des Kunden, das ich beachte und mich an die geltende Gesetzgebung halte. Darüber hinaus belästige ich meine Kunden nicht ungefragt mit Werbung oder Angeboten. Hier werden keine Cockies und Anwenderdaten gespeichert. Ich halte mich exakt an die Inhalte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da ich keinerlei Anwenderdaten und Daten der Besucher dieser Webseite speichere kann und muss ich darüber auch keinerlei Auskünfte geben – es werden keine Daten gespeichert!
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Die auf dieser Webseite enthaltenen Bilder, Texte und Videos habe ich selbst erstellt und angefertigt. Ich erhebe das alleinige Urheberrecht darauf und verbiete die Kopie und/oder Nutzung für andere Zwecke ohne meine schriftliche Einverständnis, die vorher bei mir (Adresse siehe oben) einzuholen ist. Verstöße durch illegale und nicht durch mich genehmigte Nutzung dieser Texte, Bilder und Videos werde ich gemäß dem Urheberschutzrecht verfolgen und ahnden lassen!
Mit meinen Kunden kommt eine Geschäftsbeziehung erst nach gegenseitigem Unterzeichnen einer Beratungs- und Honorarvereinbarung zustande, die den nachfolgenden Inhalt hat:
Meine Kunden werden innerhalb des Vertrages als „Käufer“ und ich als „Berater“ bezeichnet.
§1 Gegenstand des Vertrags
Der Vertrag regelt die kostenpflichtige Dienstleistung der Beratung für den Kauf eines Wassersportfahrzeugs unter Segeln, nachfolgend auch „Segelboot“ genannt. Zur Durchführung dieser Beratung ist es möglich, dass der Berater den Käufer bei der Auswahl eines Segelbootes telefonisch, mündlich oder schriftlich (auch per elektronischer Medien wie Nutzung durch soziale Medien wie Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram, Threemer, Discord, Signal, Facebook o.ä.) berät und die die Beratungsergebnisse schriftlich dokumentiert. Die schriftliche Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich und richtet sich nach Wünschen des Käufers und dem Umfang, der Ausstattung und dem Zustand des dem vom Käufer ausgewählten Segelbootes. Weiterhin ist es möglich, dass Käufer und Berater dazu, mit einem zur Auswahl stehenden Segelboot, eine Probefahrt unternehmen oder der Berater dem Käufer dazu während einer Fahrt mit seinem eigenen Segelboot Funktionen, Baugruppen, Teile und Handhabungen erklärt und vorführt. Eine Probefahrt zu Demonstrationszwecken ist dabei ausdrücklich keine Charterfahrt, sondern nur eine zur Demonstration durchgeführte Fahrt, bei der der Käufer die Betriebskosten der Fahrt auf eigene Rechnung übernimmt. Grundsätzlich hat der Berater gegenüber dem Käufer die Pflicht die stattgefundene Beratung mittels geeigneter Methoden nachzuweisen. Dazu sind elektronische Protokolle bei erfolgten Videochats oder Telefonate zu speichern und gegenüber dem Käufer als Nachweis über die stattgefundene Beratung vorzuhalten. Bei Vorort Treffen zur Beratung und/oder zur Begutachtung kann sich der Verkäufer die erfolgte Beratung vom Käufer als Nachweis quittieren lassen. Sollten dritte der Beratung und/oder der Begutachtung bewohnen ist deren Zeugnis darüber grundsätzlich als Nachweis der erfolgten Beratung geeignet.
§ 2 Haftung für den Segelbootkauf
Der Berater ermittelt die Informationen zum vom Käufer ausgewählten Segelboot nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit dem ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen. Der Berater nimmt seine Bewertung neutral vor und berät den Käufer auf Grund des ihm zur Verfügung stehenden Wissens und seiner Erfahrungen im Wassersport. Der Berater hat den Käufer darüber in Kenntnis gebracht welche Erfahrungen er dazu hat und dass er keine Fachausbildung im Bootsbau oder Bootskonstruktion aufweisen kann. Der Berater haftet nicht für Schäden und Mängel am zur Bewertung stehenden Segelboot, die auf Grund von verdeckt vorliegenden Mängeln ausgehen oder die auf arglistige Täuschung beruhen. Die Haftung für die Beratung zum Kauf eines Segelbootes liegt ausschließlich beim Käufer. Eine mögliche Kaufentscheidung für oder gegen ein bestimmtes Segelboot trifft ausschließlich der Käufer.
§ 3 Haftung für Probefahrten
Der Berater ist bei Probefahrten mit Segelbooten, die für den Käufer als zum Ankauf potenziell in Frage kommen, nicht haftbar, sollte es bei der Probefahrt zu Beschädigungen, Unfällen oder Havarien kommen. Der Berater wird keine Funktion als Schiffsführer, des zum Ankauf potenziell in Frage kommenden Segelbootes, übernehmen.
Der Berater garantiert, dass das vom Berater zu Probefahrten zur Verfügung gestellte Segelschiff sein Eigentum ist und Haftplicht- sowie Kaskoversichert ist. Der Käufer ist über die vorliegende Versicherungspolice informiert worden und gibt an, diese eingesehen zu haben. Bei einer Probefahrt mit dem vom Berater in Besitz stehendem Segelboot ist der Berater der alleinige Schiffsführer des Wassersportfahrzeugs. Der Käufer ist als Gast an Bord.
§ 4 Entgelt, Kosten, Reise- und Arbeitszeiten
Die Dienstleistungen des Beraters werden wie folgt abgerechnet und vom Käufer vergütet:
Für Beratungstätigkeiten vor Ort oder online an einem zur Auswahl stehenden Segelboot pro Stunde:
49,-€
Für Beratungstätigkeiten vor Ort an einem zur Auswahl stehenden Segelboot pro Tag (Pauschalpreis): 490,-€
Für Beratungstätigkeiten vor Ort an einem zur Auswahl stehenden Segelboot pro Tag (Pauschalpreis ab drei Tagen Dauer):
400,-€
Für Reisetätigkeiten pro Stunde der Reise:
49,-€
Für Reisetätigkeiten pro Tag (Pauschalpreis bis 10 Stunden Dauer / max. 3 Tage): 400,-€
Für Reisetätigkeiten pro Stunde (Pauschalpreis ab 10 bis max.12 Stunden Dauer): 40,-€
Darüber hinaus (>12 Stunden Dauer) Reisetätigkeiten pro Stunde:
40.-€
Für andere Tätigkeiten, die der Berater nach Absprache mit dem Käufer vorher oder nachher (Vorbereitung, Planung, Recherche, Auswertung, Dokumentation o.ä.) durchgeführt hat pro Stunde:
49,-€
Grundsätzlich wird für einen Tag (mit mehr als 8 Stunden) der Tätigkeiten des Beraters jeweils der günstigere Pauschalpreis berechnet. Bei Tätigkeiten an einem Tag von weniger als 8 Stunden wird stundengenau der jeweilige Stundenpreis abgerechnet.
Für Probefahrten („Probesegeln“) mit dem Segelboot des Beraters zur Übernahme anteiliger Betriebskosten:
Pro 15 Minuten Motorfahrt: 12,-€
Pro angefangener Stunde Fahrt mit dem Segelboot des Beraters: 49,-€
Spätestens zwei Wochen vor dem Termin der/des Überführung/Beratung/Probesegeln bezahlt der Käufer dem Berater eine Anzahlung in Höhe von 1500,-€ bargeldlos auf das Konto des Beraters bei der ING-DIBA Frankfurt (BRD) IBAN DE (wird im Vertrag mitgeteilt).
Eventuelle Kosten für notwendige Reisen (Auslagen für den Betrieb eines PKWs, Bahntickets, Flugtickets, Taxikosten. o.ä.) sowie einer adäquaten Verpflegung sind vom Käufer zu übernehmen. Die Aufwendungen für die Verpflegung richtet sich nach den Maßstäben des Tarifvertrags der Tarifgruppe der IG Metall in der BRD zum aktuellen Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Die vertraglich garantierte Arbeitszeit durch den Berater beträgt 10 Stunden an maximal drei aufeinander folgenden Tagen. Danach beträgt die Arbeitszeit maximal 8 Stunden pro Tag für mindestens 2 Arbeitstage. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 46 Stunden nicht überschreiten. Auslagen zum Betrieb eines PKWs liegen bei 0,6€ pro gefahrenen Kilometer. Es wird nur das abgerechnet was zur Anfahrt zum und zur Abfahrt vom Ort der Beratung an Kilometern und Zeitaufwand notwendig ist. Sollte der Berater am gleichen Ort mehrere Beratungen durchführen werden die Kosten dementsprechend aufgeteilt.
Der Berater wird bei einer schriftlichen Dokumentation dem Käufer eine Kostenzusammenstellung zur Verfügung stellen, die unmittelbar vom Käufer zu entrichten ist. Der Berater kann eine Bezahlung seiner Tätigkeit im Voraus verlangen, die dem Käufer zu quittieren ist. Bei einer Banküberweisung ist eine Quittierung für den Berater nicht erforderlich. Vorherige Anzahlungen werden natürlich in der Abrechnung am Schluss mit berechnet und vom Rechnungsbetrag abgezogen.
§ 5 Zusatzvereinbarungen
Der Berater kann zum Zwecke der Durchführung der Vertragsinhalte weitere, dritte Personen beauftragen und an diese Aufgaben und Arbeiten weiter delegieren oder sonstige Hilfe durch Dritte in Anspruch nehmen; die dadurch ggf. entstehenden Kosten müssen nicht vom Käufer übernommen werden. Der Berater haftet in diesem Falle für die Einhaltung des Datenschutzes gemäß §6.
§ 6 Datenschutz
Käufer und Berater stimmen darin überein, die für den Zweck der Beratung notwendigen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Beide Parteien werden darüber hinaus keinerlei Daten, die aus Gründen der Beratung entstehen, außer bei einer Beauftragung von Dritten durch den Berater nach $5, an andere Dritte weitergeben. Beauftragte Dritte werden vom Berater in den Datenschutz mit einbezogen.
§ 7 Vertraulichkeitsvereinbarung
Berater und Käufer stimmen darin überein alle Inhalte dieses Vertrages sowie der Beratung zum Segelbootkauf vertraulich zu verwenden und Dritten, außer gemäß §5, nicht zugänglich zu machen.
§ 8 Gerichtsstand und Recht
Der Gerichtsstand zu allen sich rechtlich ergebenden Fragen oder juristischen Auseinandersetzungen befindet sich in 47533 Kleve, Deutschland. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§ 9 Schutz gegen die Verbreitung von Infektionskrankheiten (z.B.“Covid19“)
Berater und Käufer stimmen darin überein vor einer Probefahrt oder einem Treffen für eine Begutachtung ggf. einen Schnelltest zu bestimmten, akut gefährlichen Infektionskrankheiten auf eigene Kosten durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren oder einen Test in einer öffentlichen Teststelle durchführen zu lassen („Bürgertestung“). Bei einem positiven Schnelltestergebnis wird keine Probefahrt durchgeführt – Käufer und Berater stimmen überein in diesem Falle von einer Probefahrt abzusehen – die Kosten für Anreise und ggf. notwendige Übernachtungen werden von Berater und Käufer jeweils selbst übernommen. Gleiches gilt bei Vorliegen von erhöhter Körpertemperatur (>38°C) oder sonstigen Grippesymptomen oder grippeähnlichen Symptomen, die auf eine mögliche ansteckende Krankheit hinweisen. Die Vorgehensweise zur Selbsttestung oder zur Nutzung eines Tests in einer öffentlichen Testeinrichtung wird ggf. vor dem Treffen festgelegt.
§ 10 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§ 11 Vertragsaushändigung
Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben.